
Der Landschaftsverband Rügen e.V. wurde 2001 gegründet. Fast alle Rügener Gemeinden waren Mitglied.
Ziel und Zweck des Landschaftsverbandes war es, die Eingriffs- und Ausgleichsregelung gemäß des BNatschG §§8 und 82 sowie des Landesnaturschutzgesetzes M-V §§ 15 und 16 in Zusammenarbeit und mit Zustimmung der Mitglieder und der zuständigen Behörden zu organisieren.
Maßnahmen definieren
Vorbereitung der Durchführung nach naturschutzfachlichen Kriterien
Umsetzung der Maßnahmen
Dokumentation und Abrechnung der Maßnahmen
Führung des Maßnahmen-/ Kompensationskatasters
